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1. Geltungsbereich

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der bremer shakespeare company e. V. und ihren Besuchern. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.
  2. Für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten der bremer shakespeare company gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insoweit, als die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fremdveranstalter nichts Abweichendes vorsehen.

2. Spielplan und Anfangszeiten

Die gültigen Vorstellungstermine mit den Anfangszeiten und Besetzungen werden in dem von der bremer shakespeare company herausgegebenen Spielplan sowie im Internet unter www.shakespeare-company.com bekannt gegeben. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung oder eines –ausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich die bremer shakespeare company bemühen, die Besucher rechtzeitig vorher darüber zu informieren. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernimmt die bremer shakespeare company keine Gewähr.

3. Öffnungszeiten und Vorverkauf

  1. Der Vorverkaufsstand in der Stadtbibliothek Bremen (Am Wall 201) ist jede Woche Dienstag, Donnerstag und Freitag von 12:00 – 18:00 Uhr, Mittwoch von 13:00 – 18:00 Uhr (Mittagspause jeweils 14:00 – 15:00 Uhr) sowie am Samstag durchgehend von 12:00 – 16:00 Uhr geöffnet. Hier können Tickets erworben, abgeholt oder reserviert werden, die Zahlung ist ausschließlich in bar oder per EC-Karte möglich. Der telefonische Kartenvorverkauf ist Montag bis Freitag von 15:00 – 18:00 Uhr unter der Nummer 0421 500 333 besetzt. Änderungen zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Vorverkaufs sind vorbehalten, und werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.
  2. Tickets sind außerdem erhältlich bei der Bremer Touristik Zentrale, den Vorverkaufsstellen von Nordwest Ticket sowie den Vorverkaufsstellen von CTS Eventim. An diesen Vorverkaufsstellen kommen Gebühren zu den jeweiligen Ticketpreisen hinzu. Hierfür gelten gegebenenfalls gesonderte Geschäftsbedingungen.
  3. Die Abendkasse öffnet 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die jeweilige Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn. Reservierte Karten sollten bis eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden. Einlass ist bei Eigenveranstaltungen in der Regel 15 Minuten vor Beginn.

4. Bestellung, Reservierung und Kauf

  1. Karten können telefonisch, persönlich oder über unser Buchungssystem auf www.shakespeare-company.com reserviert werden. Bis zu vier Eintrittskarten pro Bestellung können zur Abholung an der Abendkasse reserviert werden, größere Bestellungen müssen bis spätestens eine Woche vor der Vorstellung entweder bezahlt (per Überweisung oder Abbuchungsauftrag) oder abgeholt werden. Auf Wunsch und Risiko des Bestellers werden die Karten zugesandt. In diesem Falle kommt eine Versand- und Verpackungspauschale in Höhe von 3,- € hinzu. Der Versand erfolgt bei Überweisung nach Zahlungseingang, bei Zahlung durch Abbuchungsauftrag in der Regel am nächsten Werktag nach der Bestellung.

  2. Abbuchungen werden ab 1. August 2014 per SEPA-Lastschriftverfahren vorgenommen. Mit der Angabe, per Abbuchungsauftrag bezahlen zu wollen, gestattet der Käufer widerruflich die Abbuchung des Gesamtbetrags vom angegebenen Konto. Sollte der Käufer eine falsche Kontoverbindung angeben, ist die bremer shakespeare company berechtigt, eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 3,- € zu erheben. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der bremer shakespeare company lautet: DE06ZZZ00000907296.

  3. Im Theater am Leibnizplatz gilt freie Platzwahl, eine Platzreservierung ist nicht möglich. Ausnahmen bilden hierbei Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder einer eingeschränkte Seh- oder Hörkraft o.ä. auf Plätze in den vorderen Reihen angewiesen sind. Sonderfälle müssen vorher telefonisch, über unser Buchungssystem oder per E-Mail angemeldet werden, damit eine entsprechende Reservierung vorgenommen werden kann.

5. Ermäßigungen

  1. Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst- oder Wehrdienstleistende, Erwerbslose sowie Menschen mit einer Behinderung können bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises ermäßigte Eintrittskarten erhalten. Gruppen ab 5 Personen erhalten zudem in der Regel bei Stücken aus unserem Shakespeare-Repertorie einen Rabatt in Höhe von 2,- € auf ihre Eintrittskarten (ausgenommen Silvester-Vorstellungen). Begleitende Lehrer einer Schulklasse erhalten ebenfalls den ermäßigten Eintrittspreis. Inhaber des Kulturtickets (Empfänger von ALG II) erhalten bei unseren Vorstellungen den ermäßigten Eintrittspreis in Höhe von € 3,- (ausgenommen Gastspiele u. Sonderveranstaltungen).
  2. Begleitpersonen für schwerbehinderte Gäste, die ein „B“ in ihrem Ausweis vermerkt haben, erhalten freien Eintritt.

6. Stornierung und Rückgabe von Eintrittskarten

  1. Bereits bezahlte Karten können in Ausnahmefällen erstattet werden. Auf jeden Fall muss die Stornierung oder der Umtausch der Karte vorher telefonisch, per E-Mail oder persönlich vorgenommen werden.
  2. Wird anstelle des Stückes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Stück gespielt, können gekaufte Karten bis zum Aufführungsbeginn an der Kasse zurückgegeben oder telefonisch storniert werden.
  3. Besetzungsänderungen und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
  4. Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Dies gilt auch für abgesagte Vorstellungen.
  5. In den Fällen 6.1 bis 6.4 sind darüber hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers nicht ersetzt werden.

7. Einlass zu den Vorstellungen

  1. Die Eingangsfoyers sind in der Regel eineinhalb Stunden vor Aufführungsbeginn geöffnet.
  2. Der Einlass in den Vorstellungssaal beginnt normalerweise ungefähr 15 Minuten vor Beginn der Vorstellung, bei Gastspielen kann sich diese Zeit ändern.
  3. Nach Vorstellungsbeginn können Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung erst zu einem vom Einlasspersonal jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel, Pause) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächsten, verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.

8. Garderobe

  1. Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt.
  2. Ohne Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn der Besucher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass er der berechtigte Empfänger ist.
  3. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust einer Garderobemarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
  4. Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet die bremer shakespeare company für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Garderobenpersonals. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf Gefahr des Besuchers.

9. Fundsachen

  1. Wir bitten darum, Gegenstände jeder Art, die in Räumen der bremer shakespeare company e. V. gefunden werden, an der Garderobe abzugeben.
  2. Der Verlust von Gegenständen ist dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

10. Hausrecht

  1. Die bremer shakespeare company e.V. übt im Theater am Leibnizplatz das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.
  2. Mobilfunkgeräte und -telefone sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
  3. Das Rauchen ist in allen Räumen des Theaters am Leibnizplatz verboten. Bei Zuwiderhandlung, in dessen Folge ein Feuerwehr-Einsatz ausgelöst wird, müssen vom Verursacher die Kosten für den Einsatz getragen werden.
  4. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

11. Bild- und/oder Tonaufnahmen

Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen sind nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung gestattet. Pressematerialen zu den einzelnen Produktionen können bei der bremer shakespeare company e. V. angefordert werden.

12. Haftung

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen der bremer shakespeare company erleidet, haftet die bremer shakespeare company, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.

13. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über das Internet. Erfüllungsort ist Bremen. Dies gilt auch für die Zurverfügungstellung der bestellten Eintrittskarte.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die bremer shakespeare company mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat.

15. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab Erscheinen am 28.01.2014 in Kraft.